Berichtigungsposten

Berichtigungsposten
Richtigstellung unrichtiger Buchungen, die weder ausradiert noch gestrichen, sondern storniert werden: Durch eine Gegenbuchung wird die unrichtige Buchung aufgehoben. War z.B. Kasse an Kreditoren 250 Euro gebucht, während die Buchung: Bank an Debitoren heißen müsste, so hebt man die Buchung auf durch: Kreditoren an Kasse 250 Euro und bucht nun richtig: Bank an Debitoren 250 Euro.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Berichtigung — I. Buchführung:⇡ Berichtigungsposten. II. Steuerrecht:1. Steuerverwaltungsakten: ⇡ Steuerverwaltungsakte, ⇡ Steuerbescheid. 2. Eingereichte Bilanzen: ⇡ Bilanzberichtigung. 3. Steuererklärungen: ⇡ Anzeigepflicht. 4. Umsatzsteuer: ⇡ Vorsteuerabzug …   Lexikon der Economics

  • Korrektivposten — Begriff der Buchhaltung für Berichtigungsposten zur Abänderung fehlerhafter Eintragungen (radieren ist unzulässig) …   Lexikon der Economics

  • Stornobuchung — (zulässige) Rückbuchung zur Aufhebung (Stornierung) einer bereits erfolgten unrichtigen Buchung. Gesetzlich nicht erlaubt sind dagegen Streichungen (wenn sie zu Unleserlichkeit führen) und Radierungen. Vgl. auch ⇡ Berichtigungsposten …   Lexikon der Economics

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