- Berichtigungsposten
- Richtigstellung unrichtiger Buchungen, die weder ausradiert noch gestrichen, sondern storniert werden: Durch eine Gegenbuchung wird die unrichtige Buchung aufgehoben. War z.B. Kasse an Kreditoren 250 Euro gebucht, während die Buchung: Bank an Debitoren heißen müsste, so hebt man die Buchung auf durch: Kreditoren an Kasse 250 Euro und bucht nun richtig: Bank an Debitoren 250 Euro.
Lexikon der Economics. 2013.